Mediative Begleitung in der Unternehmensnachfolge

Bei der Unternehmensnachfolge gibt es zwei Ansätze für die mediative Begleitung. Kurz gesagt könnte man sie in „vorher“/„nachher“ gliedern. „Vorher“ einen Mediator einzubinden bedeutet, sich auf dem Weg der Übergabe begleiten zu lassen. Nicht zur Konfliktlösung, sondern zur Konfliktvermeidung. Denn die Nachfolgeregelung ist nicht nur eine Frage von Sachthemen wie Unternehmenswert, Zahlungsmodalitäten etc. – vielmehr werden „Babys“ weitergegeben, in denen oft eine ganze Lebens-, wenn nicht gar Generationenarbeit steckt. Hier frühzeitig die gegenseitigen Wünsche, Hoffnungen, Ängste oder Bedürfnisse zu klären, macht den Weg zu einem reibungslosen Übergang frei und leicht.

Fragen, die Übergebende wie Übernehmende beschäftigen (z.B. Kann er/sie das überhaupt? Macht er/sie das in meinem Sinne? Lässt er/sie mich oder wird er/sie mir ständig reinreden? Darf ich etwas ändern, Neues probieren? Traut er/sie mir das zu?) können allerdings auch schnell zum Konflikt führen.

Dies ist die Gelegenheit, den Mediator „nachher“ – also nachdem es schon geknirscht oder geknallt hat – zu Hilfe zu holen. Denn in diesem Fall ist dann Mediation ein sehr mächtiges Instrument, das gemeinsam Gewollte auch zu Ende zu bringen.


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